Kündigung

Der Austritt muss schriftlich (per Mail oder Post) in der Geschäftsstelle eingereicht werden und ist nur gültig,

wenn (innerhalb von 3 Wochen) eine Austrittsbestätigung von der Geschäftsstelle zugesandt worden ist.

Der Austritt ist mit spätestem Eingang am 1.3. zum 31.3., am 1.6. zum 30.6., am 1.9. zum 30.9. sowie am 1.12. zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Die Verpflichtung zur Beitragszahlung und sonstiger Zahlungsverpflichtungen  bleiben bis zur Wirksamkeit des Austritts, bei Rückerständen darüber hinaus , bestehen.

Der Austritt minderjähriger Mitglieder bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Kinder und Jugendliche, deren Mitgliederbeiträge über besondere Förderprogramme finanziert werden, haben ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Förderzeitraums.